Mängelrechte, Material und Verarbeitung
Gewährleistung und Produktgarantie
Die gesetzliche Gewährleistung gilt nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine ausdrücklich angebotene zusätzliche Garantie tritt daneben und darf die gesetzlichen Rechte nicht einschränken.
Bestellbestätigung, Etiketten, Messfotos und Produktaufnahmen aufbewahren.
Möglicher Sachmangel
Zum Beispiel eine Abweichung von vereinbarter Beschaffenheit oder Konfiguration, eine nachweisbar fehlerhafte Verarbeitung oder ein anderer bei Gefahrübergang vorhandener Mangel.
Davon zu unterscheiden
Normaler Verschleiß, UV-Einwirkung, Feuchtigkeit, Unfall, Tiere, ungeeignetes Trägersystem, Montagefehler, nachträgliche Änderung, Kunden-Messfehler oder Pflege entgegen den Hinweisen.
Vollständige Unterlagen senden
- Bestellnummer, Artikel und Lieferdatum
- Genaue Problembeschreibung und Zeitpunkt der Feststellung
- Gesamtansicht und scharfe Detailfotos
- Bei Montagefragen Fotos von Wand, Stange oder Schiene
- Produkt bis zum Abschluss der Prüfung aufbewahren
Gesetzliche Einordnung: Die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Bei Verbrauchsgüterkäufen wird bei einem innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang auftretenden abweichenden Zustand grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, soweit die gesetzliche Ausnahme nicht greift. Der Verkäufer trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach den gesetzlichen Regeln.
Produktgarantie: Nur eine ausdrücklich veröffentlichte Garantie mit Garantiegeber, Dauer, räumlichem Geltungsbereich, Inhalt, Ausschlüssen und Verfahren gilt zusätzlich. Der bloße Seitentitel verspricht keine weitergehende Garantie.