Produkt und Nachweise zunächst aufbewahren
Rückgabe, Erstattung und Neuanfertigung
Eine Maßanfertigung wird mit der bestätigten Konfiguration verglichen. Zuerst ist zu klären, ob ein Mangel, ein Transportschaden, eine Abweichung von der Bestellung oder eine nachträgliche Präferenz vorliegt.
Während der Prüfung nicht waschen, kürzen, ändern oder entsorgen.
Prüfbare Abweichung
- Falscher Artikel oder andere bestätigte Konfiguration
- Dokumentierter Transportschaden
- Nachvollziehbarer Material- oder Verarbeitungsfehler
- Erhebliche Abweichung vom bestellten Maß außerhalb mitgeteilter Toleranzen
Nicht automatisch ein Mangel
- Geänderte Präferenz oder Bildschirm-Stoff-Unterschied
- Falsche Maße oder Optionen aus der Bestellung
- Materialtypische Unterschiede von Webung, Partie, Naht oder Rapport
- Transportfalten, normaler Verschleiß, fehlerhafte Montage oder Änderung
So wird die Meldung prüffähig
- Bestellnummer und betroffene Position angeben.
- Problem sachlich beschreiben und Entdeckungsdatum nennen.
- Gesamtansicht, Details, Etikett und Verpackung fotografieren.
- Bei Maßfragen ein Metallmaßband mit beiden Endpunkten im selben Foto zeigen.
- Produkt und Verpackung bis zur Rückmeldung aufbewahren.
Der mögliche Ausschluss des Widerrufsrechts für individuell gefertigte Waren beseitigt keine gesetzlichen Mängelrechte. Eine Lösung hängt vom festgestellten Sachverhalt und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Ware nur nach konkreter Rücksendeanweisung versenden.